Aktuelle Preisliste (Stand 08.01.2026)
Die Preise für die Fahrzeuguntersuchungen wie z.B. der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO hängen von mehreren Faktoren ab:
- Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie? Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
- Welches Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
- Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?
Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden und dürfen von diesen Entgelten nicht abweichen.
Seit dem 1. Juli 2012 sind umfangreich geänderte Vorschriften zur Hauptuntersuchung in Kraft getreten (47. Änderungsverordnung zu straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften)
(auch Zugmaschine, Sattelzugmaschine, Arbeitsmaschine, Kraftomnibus (KOM) und sonstige Kraftfahrzeuge).
Im Falle einer verspäteten Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei
Monate schreibt der Verordnungsgeber eine vertiefte Untersuchung vor.
Und aufgrund der gesetzlichen Regelungen kostet die Hauptuntersuchung seitdem
20 % mehr als eine fristgerechte HU.